Indien: Vorschriften der Generaldirektion für Zivilluftfahrt (DGCA)
Die Generaldirektion für Zivilluftfahrt (DGCA) in Indien hat eine Reihe von Regeln für Flüge festgelegt, die von Fluggesellschaften durchgeführt werden, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen. Diese Vorschriften sollen sicherstellen, dass die Rechte der Passagiere geschützt werden und dass sie bei Reisestörungen wie Verspätungen, Annullierungen und Nichtbeförderung fair behandelt und entschädigt werden.
Wer fällt unter die Vorschriften der DGCA?
Jeder Flug, der von einer indischen Fluggesellschaft durchgeführt wird oder von einem Flughafen in Indien abfliegt.
Entschädigungssätze
Entschädigung bei Flugverspätung:
- Verspätungen von mehr als 2 Stunden: Passagiere haben Anspruch auf Erfrischungen und Mahlzeiten, sofern angemessen.
- Verspätungen von mehr als 6 Stunden: Passagiere haben Anspruch auf eine Umbuchung auf den nächsten verfügbaren Flug oder eine vollständige Erstattung des Ticketpreises.
- Verspätungen von mehr als 24 Stunden/mehr als 6 Stunden, wenn der Abflug zwischen 20:00 und 03:00 Uhr geplant ist: Passagiere haben Anspruch auf eine Übernachtung.
Entschädigung bei Flugausfall:
- Vorabinformation: Fluggesellschaften müssen Passagiere mindestens 2 Wochen im Voraus über die Stornierung informieren. Passagiere können einen alternativen Flug oder eine Rückerstattung wählen.
- Kurzfristige Entschädigung: Wenn ein Flug mit einer Frist von weniger als zwei Wochen und bis zu 24 Stunden vor Abflug storniert wird, können Passagiere einen alternativen Flug oder eine Rückerstattung wählen.
- Entschädigung ohne Vorankündigung: Wenn Passagiere nicht über eine Annullierung informiert werden oder einen Anschlussflug verpassen, muss die Fluggesellschaft alternative Reisemöglichkeiten oder eine Entschädigung sowie eine vollständige Rückerstattung anbieten.
Basierend auf der Flugdauer:
- Flüge bis zu 1 Stunde: ₹5.000 oder der gebuchte Einzelflugpreis, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist
- Flüge zwischen 1 und 2 Stunden: ₹7.500 oder der gebuchte Einzelflugpreis, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist
- Flüge über 2 Stunden: ₹10.000 oder der gebuchte Einzelflugpreis, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist
Entschädigung bei Überbuchung:
- Inlandsflüge:
- ₹10.000, wenn innerhalb von 6 Stunden alternative Reisearrangements bereitgestellt werden.
- ₹20.000, wenn innerhalb von 6 Stunden keine alternative Reisevorkehrung getroffen wird.
- Internationale Flüge:
- ₹15.000, wenn innerhalb von 6 Stunden keine alternative Reisevorkehrung getroffen wird.
- ₹30.000, wenn innerhalb von 6 Stunden keine alternative Reisevorkehrung getroffen wird.
Zusätzliche Rechte
Unterbringung: Bei Verspätungen, die die ganze Nacht andauern, müssen Fluggesellschaften kostenlose Hotelunterkünfte und einen Hin- und Rücktransport zwischen Hotel und Flughafen bereitstellen.
Hilfe: Bei Verspätungen, die länger als 2 Stunden dauern, müssen Fluggesellschaften Zugang zu Telefonanrufen, SMS oder E-Mails gewähren. Bei Verspätungen von mehr als 4 Stunden haben Passagiere Anspruch auf Mahlzeiten und Erfrischungen.
Umbuchung: Passagiere haben Anspruch auf eine Umbuchung auf den nächsten verfügbaren Flug oder eine vollständige Erstattung des Ticketpreises.
Anforderungen
Gültige Buchung: Passagiere müssen eine gültige Buchung oder Reservierung für den betroffenen Flug haben.
Ankunftszeit: Die Entschädigung basiert auf der tatsächlichen Ankunftszeit am endgültigen Zielort.
Check-in-Zeit: Passagiere müssen außerdem rechtzeitig für ihren Flug am Flughafen einchecken.
Für welche Art von Verspätungen sind Fluggesellschaften verantwortlich?
Abgedeckt durch die DCGA-Vorschriften:
Verspätungen, Stornierungen aufgrund von:
- Fehler der Fluggesellschaft
- Streiks der Fluggesellschaft
- Technische Probleme innerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft.
Nicht durch DCGA-Vorschriften abgedeckt – Höhere Gewalt
Verspätungen, Stornierungen aufgrund von:
- Wetterbedingungen
- Sicherheitsrisiken
- Politisch Unruhen
- Externe Faktoren außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft