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Indien

Indien: Vorschriften der Generaldirektion für Zivilluftfahrt (DGCA)

Die Generaldirektion für Zivilluftfahrt (DGCA) in Indien hat eine Reihe von Regeln für Flüge festgelegt, die von Fluggesellschaften durchgeführt werden, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen. Diese Vorschriften sollen sicherstellen, dass die Rechte der Passagiere geschützt werden und dass sie bei Reisestörungen wie Verspätungen, Annullierungen und Nichtbeförderung fair behandelt und entschädigt werden.

Wer fällt unter die Vorschriften der DGCA?

Jeder Flug, der von einer indischen Fluggesellschaft durchgeführt wird oder von einem Flughafen in Indien abfliegt.

Entschädigungssätze

Entschädigung bei Flugverspätung:

Entschädigung bei Flugausfall:

Basierend auf der Flugdauer:

Entschädigung bei Überbuchung:

Zusätzliche Rechte

Unterbringung: Bei Verspätungen, die die ganze Nacht andauern, müssen Fluggesellschaften kostenlose Hotelunterkünfte und einen Hin- und Rücktransport zwischen Hotel und Flughafen bereitstellen.

Hilfe: Bei Verspätungen, die länger als 2 Stunden dauern, müssen Fluggesellschaften Zugang zu Telefonanrufen, SMS oder E-Mails gewähren. Bei Verspätungen von mehr als 4 Stunden haben Passagiere Anspruch auf Mahlzeiten und Erfrischungen.

Umbuchung: Passagiere haben Anspruch auf eine Umbuchung auf den nächsten verfügbaren Flug oder eine vollständige Erstattung des Ticketpreises.

Anforderungen

Gültige Buchung: Passagiere müssen eine gültige Buchung oder Reservierung für den betroffenen Flug haben.

Ankunftszeit: Die Entschädigung basiert auf der tatsächlichen Ankunftszeit am endgültigen Zielort.

Check-in-Zeit: Passagiere müssen außerdem rechtzeitig für ihren Flug am Flughafen einchecken.

Für welche Art von Verspätungen sind Fluggesellschaften verantwortlich?

Abgedeckt durch die DCGA-Vorschriften:
Verspätungen, Stornierungen aufgrund von:

Nicht durch DCGA-Vorschriften abgedeckt – Höhere Gewalt
Verspätungen, Stornierungen aufgrund von: